Wölfe im Landkreis Gifhorn

Hier finden Sie eine lose Zusammenstellung einiger regionaler Pressemeldungen zum Thema Wolf der vergangenen Jahre.


Wolfspolitik im Landkreis Gifhorn

Vom Herdenschutz zunächst keine Rede

Foto: Sebastian Hennigs
Foto: Sebastian Hennigs

Zum Hintergrund:

 

Die CDU-Kreistagsfraktion hat zusammen mit den Freien Wähler und der FDP einen Antrag im Hinblick auf die Veröffentlichung von artenschutzrechtlichen Ausnahmege-nehmigungen gestellt. So wird der Landrat aufgefordert „sich im Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) für eine Aufhebung des Erlasses vom 09.12.2022 zur Veröffentlichung von artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Problemwölfen einzusetzen“. Sollte dies nicht möglich sein, so „soll er sich dafür einsetzen, dass die in der Veröffentlichung genannte Region, für die die Entnahmegenehmigung erteilt wird, so groß gehalten wird, dass Rückschlüsse auf das konkrete Gebiet, in dem der Problemwolf lebt, nicht möglich sind.“

 

Weiterhin gab es einen Antrag der AFD-Fraktion gemäß dessen Inhalt der Kreistag aufgefordert wird, sich für den „unverzüglichen Beginn der Regulierung des Wolfsbestandes“ einzusetzen. Dieser wurde abgelehnt.

 

Diese Anträge wurden vom Kreisausschuss in den Bau- und Umweltausschuss verwiesen, welcher am Freitag, den 05.05.2023 tagte. Hier folgten je noch ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

 

Stellungnahme des NABU-Kreisverbandes Gifhorn e.V.:

 

Der erste Teil des Antrages von CDU, Freien Wählern und FDP ist nicht zielführend, da der Thematik eine Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 8. Februar 2022 vorausgeht. Dabei ging es um einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen über die Offenlegung der bisher streng geheim gehaltenen Abschussgenehmigungen einzelner Wölfe. (siehe )

 

Die Landesregierung muss demnach künftig offenlegen,

  • wie viele Wölfe,
  • zu welchem Datum,
  • mit welcher Begründung z.B. zur Schadenshöhe, Zaunhöhe, Tierart und Art des Grundschutzes,

zum Abschuss freigegeben sind. Dabei „[…] ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden den grundrechtlich geschützten Interessen der in den Vollzug einer Ausnahmegenehmigung eingebundenen, identifizierbaren Personen den Vorrang einzuräumen“.

 

Dem zweiten Teil des Antrages kann man durchaus folgen, sofern gewährleistet bleibt, dass Verbänden und Parteien im Vorfeld hinreichend die Möglichkeit gegeben wird im Einzelfall auch Rechtsmittel gegen eine Entnahmegenehmigung einzulegen.

 

Der Antrag von CDU, Freien Wähler und FDP ist mit der Überschrift „Wolf – Weidetiere schützen“ versehen. Es ist daher mehr als verwunderlich, dass in keinem der Anträge das eigentliche Mittel der Konfliktlösung, nämlich der Herdenschutz, Erwähnung fand. Erst mit dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fand das Thema Herdenschutz Einzug in die Debatte und letztlich auch in der gemeinsamen Beschlussfassung.

 

Der Landkreis Gifhorn weist aktuell in der Tat eine im Vergleich hohe Anzahl an Rissereignissen auf. So weist die Risstabelle des NLWKN seit Dezember 2022 insgesamt 22 Rissereignisse auf, von denen einer nicht dem Wolf zuzuordnen ist. In 42% der Fälle war ein wolfsabweisender Grundschutz vorhanden, in 38% der Fälle hingegen nicht und 14% der Fälle wird nach aktueller gesetzlicher Lage ein Grundschutz als nicht erforderlich angesehen (Rinder und Pferde). Wenn Herdenschutz nicht flächig und präventiv umgesetzt ist, dann können einzelne Wölfe lernen, dass Nutztiere eine leicht verfügbare Beute sind. Dies erleben wir aktuell im Landkreis Gifhorn.

 

Folglich ist nicht die Regulation des Wolfsbestandes, wie in manch Antrag formuliert, die Lösung des Problems. Es ist und bleibt der Herdenschutz, welcher den zentralen Lösungsansatz darstellt. Dabei dürfen Nutztierhalter nicht alleingelassen werden, der Herdenschutz muss aber auch konsequent eingefordert werden.

 

Wir begrüßen daher die einstimmige Entscheidung des Bau- und Umweltausschusses die Umsetzung eines „Herdenschutzinfotages“ zu unterstützen. Im Gegensatz zu etwaigen Abschuss- und Bestandsregulierungsforderungen ist dies ein konstruktiver Lösungsansatz.

 

Insgesamt ist zu betonen, dass im Landkreis GF mit dem Thema Wolf bisher weitgehend sachlich umgegangen wurde und wird. Dies trifft auf weite Teile der Politik, die Kreisjägerschaft, das Landvolk als auch den Naturschutz zu. Seitens des NABU Kreisverbandes Gifhorn e.V. begleiten wir die Ausbreitung des Wolfes seit über 10 Jahren mit intensiver Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit.

Quellen/weiterführende Links:

1.) Urteil des Staatgerichtshofes

2.) Schadenstabelle

3.) politische Anträge

 


Aller Zeitung 14.07.2020
Aller Zeitung 14.07.2020

Wolf auf der B4 verunfallt

Das geborgene Tier © F. Preusse
Das geborgene Tier © F. Preusse

In der Nacht vom 02. auf den 03.01.2018 wurde ein Wolf bei einem polizeilich gemeldeten Verkehrsunfall auf der B4 tödlich verletzt. An dem PKW entstand nur Blechschaden. Das Tier wurde geborgen und geht  zur Obduktion nach Berlin zum Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW). Der Straßenverkehr ist die häufigste Todesursache bei Wölfen in Deutschland.

 

Hier die Pressemeldung des NLWKN

 

Weitere Informationen zu der Thematik finden Sie hier

 


Erstes Wolfsrudel im Landkreis Gifhorn


Aller Zeitung 03.02.2016
Aller Zeitung 03.02.2016

mit freundlicher Genehmigung Aller Zeitung 22.04.2015
mit freundlicher Genehmigung Aller Zeitung 22.04.2015

mit freundlicher Genehmigung Aller Zeitung 16.04.2015
mit freundlicher Genehmigung Aller Zeitung 16.04.2015

Gifhorn März 2015

Anfang März tauchten in GF-Wilsche am Ortsausgang Richtung Neubokel diese Wolfsschilder auf. Ähnliche Schilder gab es bereits in anderen Regionen Deutschlands, wo der Wolf neu auftauchte. Herr Remitz als zuständiger Wolfsberater des Landkreises Gifhorn war darüber nicht informiert, wie es der Inhalt zunächst vermuten ließe und entfernte die Schilder. Nun tauchten sie offenbar erneut auf (AZ vom 24.03.2015).

 

Leider dienen solche Schilder nicht der Informationsweitergabe, sondern primär dazu Ängste zu schüren. Der NABU setzt sich seit nunmehr 10 Jahren im Rahmen des Projektes "Willkommen Wolf" für eine sachliche Aufklärung über den Wolf ein. Diese faszinierende Tierart sollte weder verteufelt noch verharmlost werden.  Konfliktfelder müssen  offen angesprochen werden und man sollte gemeinsam nach konstruktiven Lösungen suchen.

 

Ängste schüren und Horroszenarien herbeireden helfen hingegen weder den Menschen noch dem Wolf. Sollten Sie derartige Schilder im Landkreis finden, so melden Sie diese bitte den zuständigen Wolfsberatern, oder der unteren Naturschutzbehörde. Sie können diese auch an info@nabu-gifhorn.de melden und wir leiten dies weiter.

 

Weitere Informationen rund um den Wolf finden Sie  hier